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HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ

 

Liebe Kundin. Lieber Kunde.
Liebe Mitarbeiterin. Lieber Mitarbeiter.

Im Zuge des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz –HinSchG) und darüber hinaus im Rahmen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) möchten wir Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Dritten die Möglichkeit geben, eventuelle Verstöße gegenüber den vorstehend genannten Regelungen zu melden.

Meldungen zu Verstößen richten Sie bitte an:

info@snd-porzellan.de